Familienrecht
Für sämtliche Fragen des Familienrechtes, insbesondere Fragen rund um das Thema Scheidung (Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Nachehelichenunterhalt, Zugewinnausgleich etc.) sowie selbstverständlich für Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes und des Elternunterhaltes stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zu meinem Tätigkeitsbereich zählt ausdrücklich auch die Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen, die nach Möglichkeit gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden helfen sollen.
Eng mit dem Thema des Familienrechtes sind regelmäßig erbrechtliche Fragen verbunden. Insbesondere bei der Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten, der Beratung bei Erstellung von Testamenten, bei Verfahren auf Erteilung des Erbscheins, sofern über die notarielle Vertretung hinaus Unstimmigkeiten mit den Miterben entstehen, als auch die Abwicklung von Nachlässen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Zivilrecht / Zivilprozessrecht
Gerne vertrete ich Sie in zivilrechtlichen und zivilprozessualen Angelegenheiten. Ob es die Geltendmachung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen als auch deren Abwehr betrifft. Hier vertrete ich Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Insolvenzrecht / Geschäftsführerhaftung
Gemeinsam mit meinem Kooperationspartner Herrn Rechtsanwalt Klaus Geiger in Mainz bin ich auf die Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen gemäß §§ 129 ff InsO durch eine langjährige und intensive Zusammenarbeit spezialisiert. Die Bereiche der kongruenten Insolvenzanfechtung (§ 130 InsO) der inkongruenten Insolvenzanfechtung (§ 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) stellen einen sehr umfassendes und mittlerweile durch die Rechtsprechung sehr detailliert untergrliederten Gebiet dar, auf dem es zahlreiche Schlüsselstellen oder Tatbestandsmerkmale gibt, bei denen es sinnvol ist, gerade die Ausführungen des anfechtenden Insolvenzverwalters genau zu überprüfen und oftmals Insolvenzanfechtungsanspüche zurückzuweisen.
Selbstverständlich berate ich auch auf sämtlichen weiteren hiermit verbundenen Gebieten des Insolvenzrechts.
Hierzu zählt schließlich auch die Frage der Geschäftsführerhaftung.
Urheberrecht
Wer Werke anderer nutzt, muss auch hierfür zahlen. Die Geltendmachung und Verfolgung von Urheberrechten ist mir ein persönliches Anliegen. Auch die Tatsache, dass viele Werke online oftmals frei verfügbar zu sein scheinen, darf nicht dazu führen, dass der eindeutige gesetzgeberische Wille, wie er im Urheberrechtsgesetz dokumentiert wird, entwertet würde. Gerne vertrete ich Sie daher bei der Wahrung Ihres geistigen Eigentums als auch bei der Geltendmacheng sich hieraus ergebender Ansprüche.
Drehbücher und Freude am Beruf
Gerade die schönen und lustigen Situationen im Rahmen meiner Berufsausübung sind oftmals viel zu wertvoll, um sie ganz zu vergessen. Deswegen bin ich froh, dass ich vor allem die Erlebnisse aus meiner regelmäßigen Tätigkeit vor Gericht wenigstens ein wenig mit in meine fachberatende Tätigkeit für die Fersehserie Danni Lowinski einfließen lassen kann.
Seit der dritten Staffel der Fersehserie, die bei Sat 1 ausgestrahlt wird, darf ich mit den Drehbuchautoren im Danni-Kosmos leben.